Inhaltsverzeichnis

1. Der Einstieg
2. Das Geschäft
3. Starthilfen und Geldquellen
4. Definitionen
5. Urheberrecht
6. Kooperation
  
6.0.0.1. Kooperation für Anfänger
  
6.1. Feste Kooperationen
  
6.2. Netzwerke
  
6.3. Gesellschaftsformen
  
6.4. Hierarchien
  
7. Verträge und Honorare
8. Steuern
9. Versicherungen
10. Interessenvertretung
11. Anhang

6. Kooperation

Dass Musik- und Theaterleute sich mit anderen zusammentun, bringt schon ihre Tätigkeit mit sich: "Kollektivkünste" erfordern nun mal die Zusammenarbeit mehrerer Leute. Aber auch Publizisten gründen Literatur- und Journalistenbüros, bildende Künstler bilden Ateliergemeinschaften.

Dafür gibt es gute Gründe, denn noch mehr als andere sind kreative Berufe auf Kommunikation, auf Anregungen und Kritik angewiesen. Obendrein kann es die Arbeit erleichtern, Geld sparen und vor allem die Vereinzelung der Freien mildern, die neben den schlechten Honoraren einen der wenigen echten Nachteile freier Tätigkeit darstellt.

[Stand des Kapitels: unverändert]

6.0.0.1. Kooperation für Anfänger

Den Anfang machten Ende der siebziger Jahre freie Journalistinnen und Journalisten: Sie schlossen sich zu Journalistenbüros zusammen, die sich einzeln arbeitenden Freien gleich mehrfach überlegen zeigten. Sie boten

  • geringere Fixkosten für Miete und Technik, dadurch die Möglichkeit zu besserer Ausstattung (Kopierer, Schnittplatz) und professionellerem Auftreten (Briefpapier),
  • bessere Erreichbarkeit, kein Kontaktverlust im Urlaub, größerer Bekanntheitsgrad bei Redaktionen (zwei Leute rufen doppelt so oft an wie einer) und damit mehr Aufträge,
  • mehr Wissen, mehr Archivmaterial, mehr Informationskanäle und damit erfolgreichere Recherchen,
  • die Möglichkeit zur Themenaufteilung und Spezialisierung, ohne dass der Gesamtüberblick verloren geht,
  • die Möglichkeit zum gegenseitigen Ausgleich von Auftragsflauten und Überlastungsphasen

und vor allem die Chance zum gemeinsamen Ideen-Finden, zur gegenseitigen Kritik, zur Absicherung ("Kannste das mal eben lesen?"). Denn wo freie Arbeit einen Nachteil hatte, da war es die Vereinzelung: Dass es keine Kollegin am Schreibtisch gegenüber gab, keine Kantinengespräche, kein "Haste schon gehört?" auf dem Flur.

Journalistenbüros machten solche Kommunikation ohne den Preis der Festanstellung möglich. Das Konzept war so einleuchtend, dass Künstlergruppen mit Gemeinschaftsateliers folgten, Schriftstellerinnen Literaturhäuser gründeten (und sich damit zugleich einen Weg zu öffentlichen Geldern erschlossen). Vor allem Fotoredaktionen lieben solche Büros: Wo eine Bildredakteurin früher eine lange Liste von Einzelfotografen durchtelefonieren musste, um ein Foto von einem zurückliegenden Ereignis aufzutreiben, da genügt nun in der Regel ein Anruf bei einer solchen Fotografengemeinschaft. Die hat, wenn sie gut ist, alles Wichtige aus ihrem Bereich im Archiv.

Inzwischen haben die Wünsche der Auftraggeber zu weiteren Formen der Kooperation geführt. Zunächst im Computerbereich, dann auch in den Medien nahm die Nachfrage nach "Komplettangeboten" zu: Kunden wollen nicht mehr viel Zeit und Mühe auf die Koordination verschiedener Auftragnehmer verwenden. Wer die Werbebroschüre komplett liefern kann, mit Text, Fotos, Grafik und Druckabwicklung, wer die Pressekonferenz komplett übernimmt, mit Einladung, Pressemappe, Raumanmietung und Schnittchen, der hat den Auftrag schon fast sicher.

Wer sich dafür keine große Firma ans Bein binden und trotzdem Aufträge bekommen will, arbeitet in Netzwerken. Mit Freunden, Bekannten oder anderen Profis zusammen, lauter Einzelkämpferinnen, die sich aber bei Bedarf schnell und unkompliziert zu einem eingespielten Team verbinden lassen.

Wie man so was am besten managt, ohne in Bürokratie zu versinken, aber auch ohne zu große Risiken einzugehen, das beschreibt dieses Kapitel. Und welche Form wann am besten ist. Wie die verschiedenen Kooperationen im Einzelfall umgesetzt werden, soll dieser Ratgeber nur begrenzt beantworten: Um eine GmbH zu gründen, braucht man ohnehin einen Notar. Der weiß auch besser, wie im konkreten Fall der Gesellschaftervertrag aussehen sollte.

[Stand des Kapitels: unverändert]


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