Inhaltsverzeichnis 1. Der Einstieg 2. Das Geschäft 3. Starthilfen und Geldquellen 4. Definitionen 5. Urheberrecht 6. Kooperation 7. Verträge und Honorare 8. Steuern 9. Versicherungen
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10. InteressenvertretungDie Möglichkeiten einer eigenen Interessenvertretung für Freie sind begrenzt - vor allem deswegen, weil sie sich viel schwerer als Betriebsbelegschaften organisieren und für gemeinsame Aktionen gewinnen lassen. Seit Jahren aber trauen sie sich zunehmend. Und seit sie das gemeinsam mit ihren fest angestellten Kolleginnen und Kollegen tun, geht es auch Schritt für Schritt voran: Die Künstlersozialversicherung gäbe es ohne die IG Druck und Papier heute nicht. Und wenn die Reform des Urheberrechtsgesetzes auch letztlich viele enttäuscht hat - ohne die gemeinsamen Aktionen von Freien und Gewerkschaften hätten wir noch gar keinen Anspruch auf angemessene Honorare. Geschweige denn einen gesetzlichen.
10.0.0.1. Interessenvertretung für AnfängerSelbstständige in der Gewerkschaft? Können die da überhaupt rein? Sie können. Der Verband deutscher Schriftsteller (VS) und die Deutsche Journalisten-Union (dju) haben in der alten IG Druck und Papier jahrelang dafür gekämpft, und heute ist es selbstverständlich, auch für ver.di: Die Gewerkschaft ist für alle da, die von ihrer eigenen Hände Arbeit leben. Und wenn es der eigene Kopf ist. Die Grenze liegt dort, wo Selbstständige ihrerseits Angestellte beschäftigen: Natürlich wird ver.di keine Arbeitgeber vertreten und auch keinen Rechtsschutz bei typischen Unternehmerproblemen geben. Aber alle, die ihre selbstständige Arbeit im Wesentlichen selber machen, sei es als Hebamme oder Literaturübersetzer, als Schmuck- oder Webdesignerin, als Jazzer oder Bildhauer, als Postfilialistin oder freier Journalist, haben ihren Platz in ver.di. Das funktioniert, wie man nicht zuletzt an diesem Ratgeber sieht, der auch ein Produkt gewerkschaftlicher Arbeit ist. Ver.di schließt Tarifverträge für Freie an Rundfunkanstalten und Tageszeitungen ab, ver.di hat mit der Deutschen Post Musterverträge für Postagenturen ausgehandelt, ver.di sitzt in den Aufsichtsgremien der Künstlersozialversicherung, und seit der Reform des Urheberrechts ist ver.di die wichtigste Verhandlungspartnerin der Verlage, Film- und Musikproduzenten und Rundfunkanstalten bei der Festlegung "angemessener" Honorare für Urheber und Urheberinnen geworden. Wenn auch mancher Berufsverband in seiner Branche mehr Mitglieder hat als ver.di - was die Interessenvertretung zum Beispiel der freien Journalistinnen und Journalisten angeht, ist ver.di unbestritten führend in Deutschland. In anderen Bereichen ist der Weg noch ein bisschen weiter. Wer als Selbstständiger zu ver.di kommt, darf kein gemachtes Bett erwarten. Dafür umso mehr Chancen, mitzugestalten. Und wenn erst mal der erste Auftraggeber das Honorar nicht überweisen will, dann merkt man auch, das ver.di nicht nur starke Worte, Fachdebatten und andere ideelle Vorteile bietet: Natürlich übernimmt die Gewerkschaft in so einem Fall auch ganz handfest den Rechtsschutz für Freie.
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